Urteil: Details

Zivilrecht

Skorpion, Ameisen, Vipern

LG Frankfurt

15.02.1993

2/24 S 343/92; NJW-RR 1993, 1146

Sachverhalt

Der Kläger fand in der gebuchten Ferienwohnung am Luganer See im Bett seiner acht Monate alten Tochter einen Skorpion, den er sofort tötete. Später entdeckte er eine Ameisenstraße in der Küche. Auf seine Rüge wurde ihm erklärt, man solle sich vor den Skorpionen in Acht nehmen, des Weiteren gebe es Vipern. Das gegen die Ameisen einzusetzende Spray weigerte sich der Kläger zu verwenden. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Beurteilung

Ein Reisender brauchte gehäuftes Auftreten von Insekten oder ähnlichem nicht ersatzlos hinzunehmen, auch der Hinweis auf Landesüblichkeit konnte den Reiseveranstalter nicht gänzlich entlasten. Das bloß vereinzelte Auftreten von Insekten aber lag im Rahmen dessen, was ein durchschnittlicher Reisender im Rahmen des allgemeinen Risikos erwarten musste. Skorpione waren im südlichen Mitteleuropa zwar gefährlich, doch nicht tödlich. Eine Beseitigung der Ameisen wäre dem Reisenden zumutbar gewesen.

Entscheidung

Die Berufung blieb erfolglos.