Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

AG Frankfurt

14.05.1993

32 C 4877/91-19; NJW-RR 1993, 1209

Sachverhalt

Der Kläger hatte eine Ferienunterkunft auf Ischia in einer Ferienwohnanlage gebucht. Im Reisekatalog wurde, durch Fettdruck hervorgehoben, auf ein Haustierverbot hingewiesen. Der Kläger beschwerte sich über Nachtruhestörungen durch Hundegebell von den benachbarten drei Hausgrundstücken und forderte Minderung des Reisepreises.

Beurteilung

Die Nachtruhe des Klägers und seiner Familie war in erheblichem Maße durch das Gebell der Hunde der benachbarten Häuser gestört. Der Reiseleitung war die Belästigung offensichtlich bekannt, da bisherige Bemühungen, mit Hilfe der Polizei für Unterbindung zu sorgen, fehlschlugen und eine Doppelverglasung der Fenster der Schalldämmung zu dienen schien. Die Beklagte hätte deshalb auf das Gebell hinweisen müssen, was sie unterließ.

Entscheidung

Die Klage führte zu Minderung des Reisepreises um fast 30%.