Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Hunde Gericht AG Frankfurt Datum 14.05.1993 Aktenzeichen 32 C 4877/91-19; NJW-RR 1993, 1209 Sachverhalt Der Kläger hatte eine Ferienunterkunft auf Ischia in einer Ferienwohnanlage gebucht. Im Reisekatalog wurde, durch Fettdruck hervorgehoben, auf ein Haustierverbot hingewiesen. Der Kläger beschwerte sich über Nachtruhestörungen durch Hundegebell von den benachbarten drei Hausgrundstücken und forderte Minderung des Reisepreises. Beurteilung Die Nachtruhe des Klägers und seiner Familie war in erheblichem Maße durch das Gebell der Hunde der benachbarten Häuser gestört. Der Reiseleitung war die Belästigung offensichtlich bekannt, da bisherige Bemühungen, mit Hilfe der Polizei für Unterbindung zu sorgen, fehlschlugen und eine Doppelverglasung der Fenster der Schalldämmung zu dienen schien. Die Beklagte hätte deshalb auf das Gebell hinweisen müssen, was sie unterließ. Entscheidung Die Klage führte zu Minderung des Reisepreises um fast 30%. Zurück zur Übersicht