Urteil: Details

Zivilrecht

Katzen, Hunde

OLG Düsseldorf

15.07.2002

3 Wx 173/02; ZMR 2002, 775

Sachverhalt

Die Beklagte, Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, hielt in ihrer Wohnung seit längerer Zeit vier Hunde und vier Katzen. Nach Beschwerden über die von den Tieren ausgehenden Belästigungen und durch diese verursachten Beschädigungen beschlossen die Eigentümer, sie habe den Aufenthalt der Tiere in ihrer Wohnung zu beenden und künftig keinerlei Katzen und Hunde mehr in ihrer Wohnung zu halten. Das LG hat den Beschluss bestätigt.

Beurteilung

Der Beschluss beschränkte sich nicht auf das Sondereigentum, sondern war auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauches desselben gerichtet. Der Beschluss war deshalb nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.

Entscheidung

Die Berufung blieb ohne Erfolg.