Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Edeltauben Gericht OLG Frankfurt Datum 13.09.2005 Aktenzeichen 20 W 87/03; NJW-RR 2006, 516 Sachverhalt Die beiden beteiligten Wohnungseigentümer stritten um Belästigungen durch frei fliegende Tauben. Der Antragsteller bewohnte die Wohnung unter dem Dach des Anwesens, zu der eine Dachterrasse gehörte. Der Antragsgegner hielt auf einem Grundstücksteil, an dem ihm ein Sondernutzungsrecht zugewiesen war, 20 Edeltauben. Beurteilung Im Umfeld der Liegenschaft existierte eine starke Population von Wildvögeln. Deshalb war weder die Anzahl von 20 Tauben noch deren Freiflug von täglich bis zu 30 Minuten als übermäßig anzusehen, so dass kein entsprechender Unterlassungsanspruch bestand. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht