Urteil: Details

Zivilrecht

Zucht / Handel

Jagdhündin, Schäferhundrüde

OLG Schleswig

27.05.1993

7 U 9/92; NJW-RR 1994, 289

Sachverhalt

Der Schäferhund des Beklagten hatte die Zuchthündin des Klägers von diesem ungewollt gedeckt. Die Hündin verstarb, da ein Welpe im Mutterleib verblieben war, an einer Vergiftung. Das LG hatte der Schadensersatzklage nur teilweise stattgegeben.

Beurteilung

Die Läufigkeit der Hündin stellte keinen Mitverschuldensbeitrag des Klägers dar, da die Hündin zu diesem Zeitpunkt in einem Zwinger untergebracht war, der durch zwei Türen und Stahlmatten gegen unbefugtes Eindringen gesichert war. Die bei der Geburt auftretenden Komplikationen wurden tierärztlich fachgerecht betreut, so dass das Versterben der Hündin allein auf das Tierrisiko aus dem ungewollten Deckakt zurückzuführen war.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.