Urteil: Details

Zivilrecht

Zucht / Handel

Pferde

LG Itzehoe

24.03.2000

3 O 332/99; NJW 2001, 978

Sachverhalt

Die Klägerin verlangte von dem Beklagten Zuchtbescheinigungen für von ihr gezüchtete Pferde. Der Beklagte war die einzige staatlich anerkannte Züchtervereinigung i. S. d. TierzuchtG. Die Klägerin war der Ansicht, der Beklagte habe Zuchtbescheinigungen auch für Nichtmitglieder auszustellen.

Beurteilung

Den Antrag auf Eintragung eines (reinrassigen) Tieres in das Zuchtbuch einer staatlich anerkannten Zuchtorganisation konnte nur ein Mitglied stellen. Der Anspruch auf Mitgliedschaft in den Zuchtorganisationen gem. § 7 Abs. 1 Nr.5 TierzuchtG wäre überflüssig, wenn die Organisationen auch gegenüber Nichtmitgliedern in gleicher Weise tätig werden müssten wie gegenüber Mitgliedern.

Entscheidung

Die Klage blieb ohne Erfolg.