Urteil: Details

Öffentliches Recht

Zucht / Handel

Pitbull-Terier

VG Neustadt a. d. Weinstraße

26.06.1991

7 L 1224/91.NW

Sachverhalt

Der Antragsteller betrieb auf seinem Anwesen eine ungenügend abgesicherte Pitbull – Terrierzucht mit ca. 10 Tieren. Von dort brachen Hunde immer wieder aus und verbreiteten, frei herumlaufend, in der Nachbarschaft ständige Unruhe und Unsicherheit. Wiederholt ergangene Auflagen zur Beseitigung dieses Zustandes blieben unbeachtet, so dass schließlich die weitere Haltung untersagt und zugleich Sicherstellung und Verbringung der Tiere in ein Tierheim verfügt wurden. Einen Monat später, nachdem der Antragsteller der Aufforderung, selbst für den Verkauf der sichergestellten Hunde zu sorgen und die laufenden Unterbringungskosten zu übernehmen, nicht nachgekommen war, ordnete die Behörde die Veräußerung der Tiere an.

Beurteilung

Der Antragsteller zeigte erkennbar nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für die Haltung von Kampfhunden. Betriebsverbot und Sicherstellung der gefährlichen Tiere erfolgten daher zu Recht; mit Blick auf die beträchtlichen, stetig ansteigenden Unterbringungskosten rechtfertigte sich ein möglichst schneller Verkauf, zumal Erfolg und Erlös der Aktion schwierig einzuschätzen waren.

Entscheidung

Der Antrag gegen die Wegnahme und Veräußerung der Tiere blieb erfolglos.