Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Amtshaftung Tier Elefant Gericht VG Stuttgart Datum 02.09.2009 Aktenzeichen 5 K 3347/09 Sachverhalt Die Stadt Stuttgart verhängte gegen einen Zirkus das Verbot, seine Wildtiere mit in die Stadt zu bringen, unterzubringen und vorzuführen. Die Verfügungen waren sofort vollziehbar. Der Zirkus wandte sich im gerichtlichen Eilverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit. Beurteilung -- Entscheidung Das VG Stuttgart hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Zirkus wiederhergestellt bzw. angeordnet mit der Maßgabe, dass die Tiergehege so zu sichern und zu beaufsichtigen sind, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen wird. Weiter wurde das Ausführen von Elefanten auf öffentlichen Straßen untersagt. Zurück zur Übersicht