Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Elefant

VG Stuttgart

02.09.2009

5 K 3347/09

Sachverhalt

Die Stadt Stuttgart verhängte gegen einen Zirkus das Verbot, seine Wildtiere mit in die Stadt zu bringen, unterzubringen und vorzuführen. Die Verfügungen waren sofort vollziehbar. Der
Zirkus wandte sich im gerichtlichen Eilverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit.

Beurteilung

--

Entscheidung

Das VG Stuttgart hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Zirkus wiederhergestellt bzw. angeordnet mit der Maßgabe, dass die Tiergehege so zu sichern und zu beaufsichtigen sind, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen wird. Weiter wurde das Ausführen von Elefanten auf öffentlichen Straßen untersagt.