Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht OLG Koblenz Datum 23.04.2009 Aktenzeichen 5 U 1124/08 Sachverhalt Die Klägerin kaufte nach der vorherigen Besichtigung sowie einer Probefahrt die problemlos verlief, von dem Beklagten zwei Friesenwallache. Ein Ausflug, der zwei Tage nach dem Kaufvertragsschluss stattfand, nahm dagegen ein unglückliches Ende. Die Tiere gingen der Klägerin auf einem Waldweg durch und rannten in ein Kraftfahrzeug. Eines von ihnen erlitt tödliche Verletzungen. Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Kaufpreis an sie zurückzugewähren, Ersatzleistungen für die Unterstellung des zweiten Pferdes, Tierarztkosten, Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeuges sowie vorprozessualer Anwaltsgebühren zu erbringen. Sie erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und vorsorglich dessen Anfechtung. Dabei bezog sie sich auf o.g. Probefahrt, die Pferde seien dem Beklagten an diesem Tag ebenfalls durchgegangen. Auf diesen Umstand und die davon ausgehende Traumatisierung hätte von dessen Seite hingewiesen werden müssen. Vor dem Landgericht hatte die Klägerin Erfolg, woraufhin der Beklagte die Klage einlegte. Beurteilung Es ist der Klägerin verwehrt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und den Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Wenn Kutschpferde durchgehen, führt das im Allgemeinen zu einer dauerhaft prägenden Traumatisierung der Tiere, die ihre künftige Eignung in Frage stellt. Der Verkäufer muss daher ungefragt den Käufer über einen derartigen Umstand aufklären. Diese Voraussetzungen für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers gelten dann nicht, wenn nachweisbare Gründe vorliegen und bewiesen werden können, dass dieser Mangel bei diesen Pferden erst nach der Übergabe der Tiere an den Käufer zu Tage getreten ist. Die durchgeführten Ermittlungen sowie Zeugenaussagen führen zu der Annahme, dass die Pferde keine dauerhafte Traumatisierung aufweisen. Damit ist es der Klägerin nicht gelungen, mit o.g. Vorfall einen Mangel der Kaufsache/Pferde und eine rechtserhebliche Täuschung durch den Beklagten zu belegen. Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht