Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Pferde

BVerwG

16.06.2008

7 B 26.08

Sachverhalt

Der Kläger hält auf einem Grundstück Pferde (3 Pferde, 1 Fohlen) in ganzjähriger Freilandhaltung. Durch Bescheid vom 08.04.2004 ordnete die Beklagte (hier zuständige Behörde) an, dem Kläger die Mutterstute samt Fohlen wegzunehmen und auf seine Kosten so lange anderweitig pflegen zu lassen, bis eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Haltung gesichert ist. Mit Bescheid vom 13.04.2004 gab die Beklagte dem Kläger zudem auf, einen künstlichen Witterungsschutz und eine den hygienischen Anforderungen entsprechende Wasserversorgung zu gewährleisten.

Beurteilung

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Ob bei ganzjähriger Freilandhaltung bei Fehlen eines natürlichen Witterungsschutzes grundsätzlich ein künstlicher Schutz mit 3 geschlossenen Wänden zu errichten ist, ist aufgrund sachverständiger Beurteilung im Einzelfall zu entscheiden. Somit liegt hier keine zu entscheidende Rechtsfrage vor, welche durch eine Revision geprüft werden könnte. Die Bescheide der Beklagten sind nicht zu beanstanden.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.