Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Pferde Gericht BVerwG Datum 16.06.2008 Aktenzeichen 7 B 26.08 Sachverhalt Der Kläger hält auf einem Grundstück Pferde (3 Pferde, 1 Fohlen) in ganzjähriger Freilandhaltung. Durch Bescheid vom 08.04.2004 ordnete die Beklagte (hier zuständige Behörde) an, dem Kläger die Mutterstute samt Fohlen wegzunehmen und auf seine Kosten so lange anderweitig pflegen zu lassen, bis eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Haltung gesichert ist. Mit Bescheid vom 13.04.2004 gab die Beklagte dem Kläger zudem auf, einen künstlichen Witterungsschutz und eine den hygienischen Anforderungen entsprechende Wasserversorgung zu gewährleisten. Beurteilung Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Ob bei ganzjähriger Freilandhaltung bei Fehlen eines natürlichen Witterungsschutzes grundsätzlich ein künstlicher Schutz mit 3 geschlossenen Wänden zu errichten ist, ist aufgrund sachverständiger Beurteilung im Einzelfall zu entscheiden. Somit liegt hier keine zu entscheidende Rechtsfrage vor, welche durch eine Revision geprüft werden könnte. Die Bescheide der Beklagten sind nicht zu beanstanden. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht