Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tiertransporte Tier Tiertransport Gericht VG Koblenz Datum 21.01.2009 Aktenzeichen 2 K 498/08.KO Sachverhalt Der Kläger bewirtschaftet als Landwirtschaftsmeister einen eigenen Betrieb. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportiert, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte die Beklagte ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt hat. Hiergegen klagte der Landwirt. Beurteilung Jeder, der mehr als über 65 km im Straßenverkehr Tiertransporte durchführt, braucht einen Befähigungsnachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirtschaftsmeister ersetzt diesen Nachweis nicht. Sie kann schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europarechtlichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfassen. Dies ist nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Transportgenehmigung. Die Versagung der Genehmigung ist gerechtfertigt, da der Kläger nicht an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Entscheidung Die Klage blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht