Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Reh Gericht AG München Datum 11.07.2008 Aktenzeichen 345 C 3874/08 Sachverhalt Die Tochter des Klägers führ mit dem Auto ihres Vaters gegen Mitternacht durch ein Waldgebiet. Plötzlich sah sie am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. Sie zog nach links, kam ins Schleudern und prallte ins Unterholz, wodurch ein Schaden am Auto in Höhe von 4545 Euro entstand. Der Kläger wandte sich an seine Teilkaskoversicherung (Beklagte) und verlangte Schadenersatz. Die Beklagte weigerte sich – das Ausweichmanöver sei nicht erforderlich gewesen, da das Reh nicht auf der Fahrbahn gestanden habe. Beurteilung Weicht ein Autofahrer, der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen etwaigen Zusammenstoß zu vermeiden und gerät dadurch ins Schleudern, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden als sog. Rettungskostenersatz zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig. Die Fahrerin hat in diesem Fall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, ihr Ausweichen nach links ist angesichts der Gesamtsituation nachvollziehbar. Sie wollte den Zusammenstoß vermeiden und hat ihre Beifahrer schützen wollen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Fahrerin erst 2 ½ Monate ihren Führerschein gehabt hatte und daher subjektiv von einem anderen Verschuldensmaßstab auszugehen ist. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht