Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Hund

Sozialgerich Dessau-Rosslau

16.04.2008

AN 16 K 06.02498

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Hundebesitzerin, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, fühlte sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt, da im Haushalt lebende Kinder 80% der Regelleistung erhielten. Da sie in ihrem Haushalt einen Hund hält, begehrte sie ein höheres Arbeitslosengeld II.

Beurteilung

Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Das Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.