Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Schweine

VGH Hessen

09.08.2007

3 UE 684/07

Sachverhalt

Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich seit 1912 ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohnhaus und verschiedenen landwirtschaftlichen Gebäuden befindet. Die Kläger stellten einen Bauantrag für ein weiteres Stallgebäude für die geplante Schweinehaltung. Die Genehmigung wurde ihnen gewährt. Gegen die Genehmigung legten die Nachbarn einen Widerspruch ein. Zur Begründung verwiesen sie auf die von dem genehmigten Betrieb ausgehenden Immissionen. Das Regierungspräsidium hob die Baugenehmigung auf, Das streitbefangene Grundstück liege in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO, wo landwirtschaftliche Betriebe nicht zulässig seien.

Beurteilung

Bei einem Bauvorhaben in Form der Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet scheidet ein nachbarlicher Gebietserhaltungsanspruch aus, weil das Bauvorhaben von so geringem bodenrechtlichen Gewicht ist, dass ein \"Umkippen\" des Gebietscharakters nicht droht (hier: Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet).

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.