Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Wildtiere Tier Reh Gericht AG Stollberg Datum 11.07.2006 Aktenzeichen 2 Ds 230 Js 8038/05 Sachverhalt Die Angeklagte ist Leiterin eines Tierschutzvereins, der auf einem Gelände im Wald ein Tierheim betreibt. Bei ihr wurde ein aufgefundenes verletztes Rehkitz abgegeben. Die Angeklagte wurde beschuldigt, sich unter Verletzung des fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild zugeeignet zu haben, strafbar als Jagdwilderei, weil sie sich weigerte das Tier an den Berechtigten des Jagdbezirks herauszugeben. Sie behauptet, dass die für das Tier vorgesehenen Einrichtungen des Berechtigten art- und verhaltenswidrig seien. Beurteilung Die Angeklagte hat sich mit diesem Tun nicht strafbar gemacht und wurde freigesprochen. Entscheidung Die Strafanzeige hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht