Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Hund Gericht AG Tiergarten Datum 07.06.2005 Aktenzeichen (232 Ds) 34 Js 4595/04 (151/04) Sachverhalt Der Angeklagte erwarb zwei Rottweilerwelpen, die zu diesem Zeitpunkt unbeschnittene Ohren hatten. Einem davon, dem männlichen Welpen wurden die Ohren unmittelbar am Kopf mit einem nicht näher feststellbaren Gegenstand abgeschnitten. Das Tier bekam dadurch Schwellungen an den Schnittstellen und Vereiterungen an den Wunden. Der Amtstierarzt stellte das Tier sicher und nahm es für die Behandlung auf. Beurteilung Das Kupieren der Ohren beruht nicht auf einem vernünftigen Grund und ist daher tierschutzwidrig und strafbar. Durch das von dem Angeklagten vorgenommene Kupieren der Ohren erlitt das Tier lang anhaltende Schmerzen. Entscheidung Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20,- EUR verurteilt. Zurück zur Übersicht