Urteil: Details

Zivilrecht

sonstige

Falke

OLG Nürnberg

29.04.2002

5 U 2964/01

Sachverhalt

Der Kläger erwarb beim Beklagten zwei Falken. Der Beklagte händigte dabei eine Kopie einer Bescheinigung, wonach es sich bei den erworbenen Falken um Gerfalken handelt. Später kam es zum Ergebnis, dass es sich nicht um Gerfalken sondern um die Gersakerhybridfalken handelt. Der Kläger begehrt nun hinsichtlich des einen Falken Minderung und hinsichtlich des anderen Rückabwicklung des Kaufvertrages sowie eine Aufwandsentschädigung.

Beurteilung

Wird eine der Vereinbarung im Kaufvertrag nicht entsprechende Falkenrasse geliefert (hier: Gersakerhybridfalke statt Gerfalke), so stehen dem Käufer die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Wandelung und der Minderung zu. Zudem sind als notwendige Aufwendungen für den Vogel dem Käufer vom Verkäufer die Fütterungskosten zu ersetzen, wenn sich der Vogel nicht - wie beabsichtigt - für die Falkenzucht verwenden ließ.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.