Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Sport Tier Pferd Gericht LG Hannover Datum 26.08.2005 Aktenzeichen 9 O 275/03 Sachverhalt Die Klägerin erwarb von der Beklagten ein Pferd. Nach dem sie einen Röntgenbefund („Kissing-Spines“) feststellte, erklärte sie den Rücktritt vom Vertrag über den Kauf des Pferdes und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Aufwendungsersatz. Beurteilung Verkauf \"wie Probe geritten und gesehen\" stellt nur einen Haftungsausschluss für solche Mängel dar, die der Käufer bei einer Besichtigung und einem Proberitt feststellen kann. Es kann dahinstehen, ob ein Röntgenbefund i.S.v. \"Kissing-Spines\" ohne einhergehenden klinischen Befund überhaupt einen Mangel darstellt, weil auch der lediglich röntgenologisch darstellbare Engstand von Dornfortsätzen durch einmalige Traumatisierung entstehen kann. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht