Urteil: Details

Zivilrecht

Sport

Pferd

LG Hannover

26.08.2005

9 O 275/03

Sachverhalt

Die Klägerin erwarb von der Beklagten ein Pferd. Nach dem sie einen Röntgenbefund („Kissing-Spines“) feststellte, erklärte sie den Rücktritt vom Vertrag über den Kauf des Pferdes und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Aufwendungsersatz.

Beurteilung

Verkauf \"wie Probe geritten und gesehen\" stellt nur einen Haftungsausschluss für solche Mängel dar, die der Käufer bei einer Besichtigung und einem Proberitt feststellen kann. Es kann dahinstehen, ob ein Röntgenbefund i.S.v. \"Kissing-Spines\" ohne einhergehenden klinischen Befund überhaupt einen Mangel darstellt, weil auch der lediglich röntgenologisch darstellbare Engstand von Dornfortsätzen durch einmalige Traumatisierung entstehen kann.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.