Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Pferde, Rinder

VG Münster

11.02.2011

1 L 67/11

Sachverhalt

Den Antragstellern wurden 48 Pferde und 23 Rinder durch das Kreisveterinäramt aus dem Gestüt entnommen und zur Pflege untergebracht. Ausweislich einer detaillierten, glaubhaften Dokumentation (einschließlich von Lichtbildaufnahmen) waren ein Großteil der Pferde und Rinder erheblich vernachlässigt, weil sie weder angemessen ernährt, gepflegt noch verhaltensgerecht untergebracht waren. Gegen diese Verfügungen haben die Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Beurteilung

Die sofortige Wegnahme ist rechtmäßig, wenn nach dem Urteil der sachverständigen Amtsveterinäre feststeht, dass die Tiere grob vernachlässigt werden. Die bloße Behauptung des Tierhalters, der Zustand der Tiere sei nicht so schlecht gewesen, kann die fachliche Einschätzung der verschiedenen Tierärzte nicht erschüttern. Insoweit steht den beamteten Tierärzten ein Beurteilungsspielraum zu.

Entscheidung

Der Antrag wurde abgelehnt.