Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Schafe / Ziegen Tier Schafe Gericht VG Darmstadt Datum 25.06.2012 Aktenzeichen 5 K 24/10.DA Sachverhalt Der Kläger, ein Schäfer, ließ über Jahre hinweg seine Schafe in mangelhaftem Pflegezustand. Ein Großteil der Herde hatte zu lange Klauen, Moderhinke, verfilzten Flies und war teilweise in schlechtem Ernährungszustand. Der wiederholten Aufforderung des zuständigen Veterinäramtes, die Missstände zu beseitigen und insbesondere die Schafherde auf 250 Tiere zu reduzieren, ist der Schäfer nicht gefolgt. Das Veterinäramt erließ daraufhin eine Wegnahmeverfügung und ein dauerhaftes Halte- und Betreuungsverbot, gegen das sich der Kläger wendet. Beurteilung Das Gericht bestätigte sowohl die Wegnahmeverfügung als auch das dauerhafte Halte- und Betreuungsverbot, weil der Kläger den tierschutzrechtlichen Vorschriften oder Anordnungen wiederholt zuwidergehandelt hat und dadurch bei den von ihm gehaltenen Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden und erhebliche Schmerzen zugefügt hat. Entscheidung Die Klage wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht