Urteil: Details

Öffentliches Recht

Amtshaftung

Hunde

VG Stade, Niedersächsisches OVG

21.11.2012

6 A 1737/12, 11 A 9/13

Sachverhalt

Der Kläger wendet sich gegen ein Tierbetreuungs- und Tierhalteverbot nach § 16 a S. 2 Nr. 3 TierSchG, weil der Kläger sexuelle Handlungen an seinen Hunden vorgenommen und diese gefilmt hat. Die Behörde beschlagnahmte mehrere Videos aus denen die zoophlie Neigung des Klägers ersichtlich war. In Internetforen tauschte er sich mit anderen Gleichgesinnten über sexuelle Praktiken mit Tieren aus.

Beurteilung

Die Verbotsverfügung ist rechtmäßig, da der Kläger den Hunden aufgrund seiner ausgelebten zoophilen Neigung wiederholt und dadurch erhebliche bzw. lang anhaltende Schmerzen, Leiden zugefügt hat.
Die Berufung gegen das Urteil vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hatte ebenfalls keinen Erfolg. Die Verbotsverfügung sei aufgrund der Wiederholungsgefahr des Klägers geboten. Eine Wiedergestattung komme nur in Betracht, wenn der Kläger seine massiven Verhaltensauffälligkeiten überwunden hat und in den Tieren nicht nur Objekte zur Befriedigung eigener Bedürfnisse sieht.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.