Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierhaltungen Tier Hund Gericht OLG Celle Datum 15.02.2023 Aktenzeichen 20 U 36/20 Sachverhalt Der Kläger war Halter einer 24 Jahre alten Wallachen, welchen er bereits kurz nach dessen Geburt erworben hatte. Im Sommer 2019 hatte dieses Pferd einen wirtschaftlichen Wert von etwa 300 €. Als ein Hund auf die Pferdekoppel lief, flüchte das Pferd. Der Hund verfolgte es bis zum nächsten Ort. Bei der Flucht stürzte das Pferd mehrfach und verletzte sich schwer. Der Kläger ließ es für mehr als 14.000 € in einer Tierklinik operieren. Das Landgericht Verden verurteilte die Halterin des Hundes, diese Behandlungskosten zu tragen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht jetzt zurückgewiesen. Beurteilung Das OLG entschied, dass die Hundehalterin den gesamten Schaden ersetzen muss, obwohl der Schaden auch auf den eigenen Fluchtinstinkt des Pferdes zurückzuführen war. Das Pferd hatte nicht etwa bloß aufgrund eines kurzen Erschreckens gescheut und war dann weggelaufen. Vielmehr wurde es von dem Hund über die Koppel, über den Weidezaun und weiter auf der Straße bis in die nächste Ortschaft „auf das Äußerste“ getrieben. Diese von dem Hund ausgehende Gefahr überwog den eigenen Verursachungsbeitrag durch das Pferd deutlich. Weiter entschied das Gericht, dass die Behandlungskosten vollständig zu ersetzen sind, obwohl sie den wirtschaftlichen Wert des Tieres um das 49-fache überstiegen. Aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Vielmehr sind sämtliche Umstände abzuwägen, unter anderem die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung des Halters zu ihm. Hier war der Wallach das erste Pferd, das der Kläger erworben hatte und zu dem er von Anfang an eine besonders enge Bindung hat. Der Kläger hat das Pferd kurz nach dessen Geburt gekauft und auf ihm das Reiten erlernt. Auch nach seiner aktiven Reiterzeit hat er das Pferd weiter behalten und als Beistellpferd genutzt. Auch war das Pferd vor dem Unfall in einem sehr guten Zustand. Entscheidung Auch hohe Behandlungskosten für ein verletztes Tier sind zu ersetzen. Ein Tier mag wirtschaftlich zwar nur wenig wert sein. Wird es verletzt, kann es aber sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Das Urteil ist rechtskräftig. Zurück zur Übersicht