Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Nutztiere Tier Rind, Schwein, Geflügel Gericht OVG Schleswig-Holstein Datum 27.01.2022 Aktenzeichen 4 MB 73/21 Sachverhalt seines Befähigungsnachweises für den Transport von Tieren wie Rindern, Schweinen oder Geflügel. Der Nachweis wurde ihm 2013 erteilt, aber 2021 widerrufen, nachdem bei vier Tiertransporten zwischen 2019 und 2021 erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt worden waren. Amtstierärzte stellten bei Rindern starke gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Atemstörungen, tiefliegende Augen, schlechten Pflegezustand und krankhafte Ausflüsse fest und kamen zu dem Ergebnis, dass die Tiere nicht transportfähig waren. Der Antragsteller bestritt diese Feststellungen und verwies auf mögliche Fehler der Veterinäre, alternative fachliche Bewertungen und fehlende strafrechtliche Verurteilungen. Er argumentierte außerdem, der Widerruf zerstöre seine wirtschaftliche Existenz und komme einem Berufsverbot gleich. Beurteilung Das Gericht bestätigte den Widerruf und lehnte den Antrag des Unternehmers ab. Es stellte fest, dass die rechtliche Grundlage des Widerrufs in § 2a Abs. 2 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung liege. Danach ist der Befähigungsnachweis zu widerrufen, wenn jemand wiederholt oder grob gegen die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport verstößt. Das Gericht sah die mehrfachen Verstöße als erwiesen an und betonte die vorrangige Beurteilungskompetenz der amtlichen Tierärzte, deren Feststellungen glaubwürdig und rechtlich maßgeblich seien. Eine strafrechtliche Verurteilung sei für den Widerruf nicht erforderlich, da es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handle. Das Gericht verwarf auch das Argument eines Berufsverbots, da der Antragsteller andere Fahrer beschäftigen könne. Es sah eine Wiederholungsgefahr als gegeben an, da der Antragsteller trotz laufender Verfahren weiter Transporte durchgeführt habe. Der Widerruf sei verhältnismäßig und diene dem Schutz der Tiere vor weiteren Leiden, weshalb das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiege. Entscheidung Das Gericht bestätigte den Widerruf des Befähigungsnachweises, weil der Unternehmer wiederholt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Tiertransport verstoßen hatte und daher als unzuverlässig galt. Zurück zur Übersicht