Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierhaltungen Tier Pferd Gericht AG Michelstadt Datum 01.12.2024 Aktenzeichen ? Sachverhalt Zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 ließ die Beklagte auf ihrem Pferdehof zu, dass Pferde durch eine Mitverantwortliche wiederholt misshandelt wurden. Die Tiere wurden mit großer Kraft geschlagen, an scharfen Gebissen gerissen, auf ungeeignetem Untergrund longiert und teilweise in Rollkur geritten, wodurch sie erhebliche Schmerzen, Stress und Verletzungen erlitten. Die Beklagte filmte diese Misshandlungen, griff jedoch nicht ein, obwohl sie dies konnte und ihr zumutbar gewesen wäre. In mindestens sieben Fällen ließ sie die Schmerzen der Tiere bewusst zu. Im Dezember 2021 tötete die Beklagte gemeinsam mit der Mitverantwortlichen ein Pferd durch Vergiftung, um Tierarztkosten zu sparen, obwohl das Tier hätte medizinisch versorgt werden können. Beurteilung Das Verhalten der Beklagten verletzt ihre Pflichten als Tierhalterin nach §§ 17 Nr. 1, 2a, 2b, 20 Tierschutzgesetz, da sie Schmerzen und Leiden der Tiere bewusst zuließ und schließlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötete. Strafbar ist dies nach §§ 13, 25 Abs. 2, 53, 88 StGB. Das Amtsgericht Michelstadt verurteilte die Beklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, davon sechs Monate für die Tötung des Pferdes, zur Bewährung, sowie zu einer Geldbuße von 3.500 Euro. Die Strafe berücksichtigt die wiederholte Missachtung von Fürsorgepflichten und die bewusste Billigung von Tierquälerei. Entscheidung Die Beklagte wurde nach §§ 13, 25 Abs. 2, 53, 88 StGB sowie §§ 17 Nr. 1, 2a, 2b, 20 Tierschutzgesetz verurteilt, weil sie wiederholt die Schmerzen von Pferden zuließ und ein Pferd ohne vernünftigen Grund tötete, und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung sowie eine Geldbuße von 3.500 Euro. Zurück zur Übersicht