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Fortbildungsreihe für amtl. Tierärzt:innen, Jurist:innen in Rechtsämtern zu zentralen Rechtsfragen

Vorträge am 24.02.2023 (Freitag), 14.03.2023 (Dienstag) und 15.03.2023 (Mittwoch),
jeweils 10-12 Uhr

Fortbildungsreihe der Berliner Landestierschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Berliner Tierärztekammer für amtliche Tierärzt:innen und für Jurist:innen in Rechtsämtern zu zentralen Rechtsfragen der veterinärbehördlichen Arbeit

Die Fortbildungsreihe wird an den oben genannten Terminen mit drei Einheiten zu zentralen verwaltungsrechtlichen Grundlagen (jeweils mit Beispielsfällen) der täglichen Praxis von Veterinärbehörden (und diese beratenden Rechtsämtern) fortgesetzt. Im dritten Teil werden zusätzlich Fragen behandelt, die besonders im Zusammenhang mit
veterinärbehördlichen Tätigkeiten im Kontext des Handels von (Hunde-)Welpen auftauchen.

Teil I (24.02.2023):
Charakter und Befugnisse nach § 16 TierSchG, Anordnungen nach § 16a TierSchG, insbesondere amtstierärztliches Ermessen; Anmeldung unter: Verwaltungsrechtliche Grundlagen für die tägliche veterinärbehördliche und rechtsamtliche Praxis – Teil I Öffnet sich in einem neuen Fenster

Teil II (14.03.2023):
Verschiedene Anordnungsmöglichkeiten nach § 16a TierSchG, Voraussetzungen, Ermessensausübung, Durchsetzung mittels Sofortvollzugs und Verwaltungszwangs, Grundsatz der Formfreiheit; Anmeldung unter: Verwaltungsrechtliche Grundlagen für die tägliche veterinärbehördliche und rechtsamtliche Praxis – Teil IIÖffnet sich in einem neuen Fenster

Teil III (15.03.2023):
Verhältnis Tierschutz-Ordnungswidrigkeitenverfahren VS. Tierschutz-Strafverfahren, Zusammenarbeit von Veterinärbehörde und Staatsanwaltschaft, Welpenhandel (relevante OWi- und Straftatbestände, (verdeckte) Ermittlungsmöglichkeiten; Anmeldung unter: Verwaltungsrechtliche Grundlagen für die tägliche veterinärbehördliche und rechtsamtliche Praxis – Teil III und WelpenhandelÖffnet sich in einem neuen Fenster


Referent ist Herr Dr. iur. Christian Arleth, Jurist und Referent der Berliner Landestierschutzbeauftragten.
Wegen der veranstaltungsgenauen Erfassung der Anmeldungen und Teilnahmen (als Voraussetzung der späteren Ausstellung von der Berliner Tierärztekammer anerkannten Teilnahmebescheinigungen) ist eine jeweils eigene Anmeldung zu jeder einzelnen Fortbildungsveranstaltung erforderlich. Die Teilnehmenden müssen jeweils an der gesamten Fortbildungseinheit teilnehmen, um eineTeilnahmebescheinigung zu erhalten.
Geringfügige kurzfristige inhaltliche Änderungen an den Fortbildungsthemen sind vorbehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an tierschutzbeauftragte@senumvk.berlin.de.

 

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