Vorlesung

Save the date 29.05.2024

Prof. Dr. Christian Pfeifer: Tierschutz aus der Sicht der pharmazeutischen Analytik: Arzneimittelrückstände in der Umwelt

Neben der aktuellen Klimawandel- und Mikroplastikdiskussion stellt der Eintrag von Medikamentenrückständen in die Umwelt über Abwässer oder durch unsachgemäße Entsorgung ein globales Problem dar. Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 38 000 Tonnen Medikamente verbraucht, wobei anzunehmen ist, dass diese Menge in den kommenden Jahrzenten in Folge des demografischen Wandels noch deutlich zunehmen wird. Kein Wunder, dass sich häufig verschriebene Arzneistoffe in relevanten Konzentrationen im Oberflächenwasser wiederfinden. So konnten mehr als 700 verschiedene Medikamente und deren Abbauprodukte in der Umwelt nachgewiesen werden, insbesondere Hormone, Schmerzmittel sowie Chemotherapeutika und Blutdruckmedikamente. Selbst moderne Reinigungsmethoden in unseren Klärwerken sind nicht in der Lage, alle noch pharmakologisch wirksamen Rückstände vollständig zu entfernen.

Prof Dr. Christian Pfeifer geht im kommenden Vortrag bei Just.Us+Tierschutz „Tierschutz aus der Sicht der pharmazeutischen Analytik: Arzneimittelrückstände in der Umwelt“  auf Arzneistoffe mit hoher Umweltrelevanz ein und zeigt Details zu „Chemicals of emerging concern“ wie Diclofenac und hormonartig wirksamen endokrinen Disruptoren. Biologische Effekte sowie Abbauwege werden erörtert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Titel:                             Tierschutz aus der Sicht der pharmazeutischen Analytik: Arzneimittelrückstände in der Umwelt

Referent:                       Prof. Dr. Christian Pfeifer (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)

Datum:                         29.05.2024

Uhrzeit:                        16:00–18:00 Uhr

Format:                         Online via Zoom

Anmeldung:               https://www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/icar3r/justtierschutz/just.us/anmeldung-2-just-us-tierschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Teilnahme an der Veranstaltung wird mit 2 ATF-Stunden (§§ 11,12 der ATF-Statuten) 2 Weiterbildungsstunden (gemäß §3 Abs. 2 TierSchVersV für alle an Tierversuchen und der Pflege von Versuchstieren beteiligten Personen) vergütet.

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