Manege mit Artisten und Elefanten.

Verbot von Wildtieren im Zirkus

Hessen startete bereits im September 2003 eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Affen, Elefanten und Bären im Zirkus. Außerdem sollte der Bund dafür sorgen, dass ein Zirkuszentralregister zur besseren Kontrolle der Tierhaltung eingerichtet wird. Der Antrag erhielt eine große Mehrheit. Der Bund setzte allerdings nur das Zirkuszentralregister um.

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Zunächst schob der Bund EU-rechtliche, dann verfassungsrechtliche Bedenken vor. Diese Bedenken wurden von namhaften Juristen schon damals nicht geteilt. Zudem erklärte der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission das Verbot der gesamten Wildtierhaltung im Zirkus in Österreich für rechtsmäßig.

Mittlerweile haben 17 europäische Länder ein generelles bzw. Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus. Deutschland hinkt also weit hinterher und das obgleich Tierschutz Verfassungsrang hat. Offensichtlich ist die Politik nicht Willens aus der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Die Tiere im Zirkus verbringen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen. Schon dadurch sind Bewegung und artgemäßes Verhalten extrem eingeschränkt. Aber auch am Gastspielort ist der Aufbau tier(schutz)gerechter, ausbruchssicherer Gehege wegen der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität in der Regel nicht realisierbar.

Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend: Verhaltensstörungen, Erkrankungen und auch Todesfälle sind keine Seltenheit. Hiervon besonders betroffen sind vor allem Elefanten, Bären, Giraffen, Nilpferde, Nashörner und Affen, die deshalb im Mittelpunkt der Initiative stehen. Man muss sich vor Augen halten, dass diese Tiere sehr komplexe, intelligente Lebewesen sind, die unter der nicht artgemäßen Lebensweise leiden. Insgesamt starben in den Jahren von Ende 2008 bis Anfang 2012 acht Elefanten in deutschen Zirkussen. Allein im Jahr 2012 waren es drei Elefanten im ersten Halbjahr (Quelle: European Elephant Group).

Die 24 Afrikanischen Elefanten, die zwischen 2001 und 2012 im europäischen Zirkus starben, waren zwischen 17 und 32 Jahren alt, nur zwei Tiere wurden über 30 Jahre.

Jedes Gesetz ist letztlich nur so gut wie sein Vollzug! Deshalb wurde zumindest das Zirkuszentralregister eingeführt. Dieses ist seit 2009 nutzbar. Leider wählte man trotz Warnung der LBT eine sehr bedienerunfreundliche Version. Die LBT hatte jahrelang die Hessische Zirkusdatei geführt und daraus wertvolle Erkenntnisse für die Einrichtung einer benutzerfreundlichen bundesweiten Datei gewonnen. In diesen sechs Jahren hatte sich gezeigt, dass es notwendig ist, um die Nutzbarkeit möglichst vieler Veterinärbehörden zu erlangen, ein solches Register so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu gehört nicht nur die Prüfung der Plausibilität der Einträge, sondern auch gegebenenfalls die händische Eingabe von ehemaligen Fließtexten der Behörden.

Zu einem Verbot bestimmter Wildtierarten konnte sich die Bundesregierung aber noch nicht durchringen. Offensichtlich nimmt man hier vielschichtiges Tierleid in Kauf und ist auch nicht bereit, zur Vereinfachung des Vollzugs beizutragen.

Die Freie Hansestadt Hamburg brachte im Jahr 2011 erneut eine Bundesratsinitiative (BR-Drs. 565/11) zum Verbot bestimmter Wildtierarten in den Bundesrat ein. Die LBT untermauerte diesen Antrag mit einer umfassenden Begründung. Dieser wurde daraufhin mit großer Mehrheit im Bundesrat angenommen. Bedauerlicherweise lehnte die Bundesregierung kurz darauf einen inhaltsgleichen Antrag der SPD ohne jede Aussprache ab. Dies ist aus Sicht der LBT, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über bestimmte Wildtierarten nicht zu verstehen.

Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes hat die Bundesregierung derzeit leider eine sehr restriktive Formulierung eingebracht und im Tierschutzgesetz 2013 verankert. Ob diese tatsächlich in der Praxis hilfreich sein wird, bleibt zur Zeit noch dahin gestellt.

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