Igel im Wald

Was tue ich, wenn ich ein Wildtier auffinde?

Ausführliche Informationen rund um das Thema "Heimische Wildtiere"

Die Landestierschutzbeauftragte von Brandenburg hat auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz unter folgendem Link sehr ausführliche Informationen rund um das Thema „Heimische Wildtiere – Was tue ich (bzw. was tue ich besser nicht) wenn ich ein Wildtier auffinde?msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landestierschutzbeauftragte/wildtiere/#Öffnet sich in einem neuen Fenster

Ausschnitte davon sowie hessenspezifische Regelungen werden im Folgenden kurz erläutert.

Allgemeines:

Was ist zu tun und muss überhaupt etwas unternommen werden, wenn ich ein vermeintlich hilfloses Tier in freier Wildbahn finde? Je nach Situation und abhängig davon, an welchem Ort ein Wildtier gefunden wird und je nach dessen Zustand, z.B. verletzt, verwaist, Gefahrensituation, sollten passende Maßnahmen ergriffen werden.

Einen Überblick finden Sie auch in einem Flyer, der bei der hessischen Landestierschutzbeauftragten erhältlich ist und auch hier zum Download bereitsteht: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2022-11/faltblatt_wildtiere_final2.pdf 
 

Aus den Erfahrungen von Tierarztpraxen und Auffangstationen wissen wir, dass ca. 90 % der dort abgegebenen Wildtiere NICHT hilfsbedürftig sind.

Eine fälschliche Entnahme kann aufgrund einer falschen Aufzucht oder Auswilderungsproblemen ein Todesurteil oder lebenslanges Leiden für ein eigentlich gesundes Tier bedeuten.

Wichtig zu wissen: Wildtiere sind keine Haustiere!

Daher ist es von Bedeutung, die Situation richtig einzuschätzen und zu prüfen, ob das Wildtier tatsächlich hilfsbedürftig ist. Deshalb gilt zunächst: Das Tier beobachten bzw. abwarten. Wichtig ist es, einen gewissen Abstand zu dem Tier zu halten und es nicht zu berühren. In der Regel sind nur verletzte oder kranke Wildtiere sowie offensichtlich verwaiste Jungtiere oder Tiere in Gefahrensituationen wirklich hilfsbedürftig und erfordern das Eingreifen des Menschen. Grundsätzlich gilt, dass gefundene Wildtiere möglichst in der Natur verbleiben sollten.

Wildtiere sind es naturgemäß nicht gewöhnt, von Menschen angefasst zu werden. Sie können unter Stress geraten und panisch reagieren. Außerdem können sie – auch Jungtiere – heftige Abwehrreaktionen zeigen und Menschen gefährlich verletzen. Zudem können sie auch Krankheiten übertragen. Das Anfassen des Tieres ist daher bitte möglichst zu unterlassen!

Bevor Sie ggf. eingreifen, stellen Sie also bitte unbedingt zuerst fest, ob sich das Tier tatsächlich in einer Notlage befindet und beantworten dazu für sich folgende Fragen:

  • Wie sieht das Tier aus?
  • Bewegt es sich oder nicht bzw. wirkt es teilnahmslos?
  • Ist das Tier offensichtlich verletzt oder krank?
  • Sieht es schwach und ausgezehrt aus?
  • Sind Augen und Fell/Gefieder verklebt oder verdreckt?
  • Befindet sich das Tier in oder an einer Gefahrenquelle?
  • Handelt es sich um ein Jungtier?
  • Ist das Verhalten typisch/untypisch für die Tierart und das Tieralter?
  • Befindet sich das Jungtier über viele Stunden oder gar über Nacht an derselben Stelle (Auffindeort)?

Nachfolgend sind einige elementare Hinweise zum Umgang mit gefundenen Wildtieren bzw. allgemeine Verhaltenshinweise aufgeführt:

  1. Insbesondere bei Jungtieren ist die Situation meist so, dass die Elterntiere nicht weit entfernt sind. Das heißt, dass die Jungtiere in der Regel nicht hilflos sind und daher keine Hilfe benötigen.
  2. Während der Brut- und Setzzeit bekommen die meisten Wildtiere im Wald ihren Nachwuchs. Daher sollten in dieser Zeit die Wege im Wald nicht verlassen und Hunde an der Leine geführt werden.
    Bei jungen Säugetieren wie Rehkitzen, Fuchswelpen oder Hasen heißt es daher: Bitte Abstand halten und in Ruhe lassen. Die Elterntiere sind meistens in der Nähe und kommen zum Säugen, meist in sehr großen Zeitabständen, wieder zurück. Ein kurzes Streicheln reicht bereits aus, dass sich der menschliche Geruch auf das Fell des Jungtieres überträgt und es von der Mutter nicht mehr angenommen wird!
    Bei Eichhörnchen ist die Situation etwas anders - bei menschlicher Berührung lehnen Eichhörnchenmütter die Jungen nicht ab. Junge Eichhörnchen können ggf. auf einen Baum gesetzt werden.
  3. Es gibt auch Jungtiere, die am Tage nicht zu sehen sein sollten und daher häufig Hilfe benötigen, wenn sie tagsüber zu finden sind. Dazu gehören bspw. Kaninchen und Igel. Frischlinge hingegen sind zwar am Tage zu sehen, aber im Normalfall nicht allein unterwegs. Einzelne Frischlinge können also ein Hinweis auf Hilfsbedürftigkeit sein. Vergewissern Sie sich bei der Beobachtung auch zum Selbstschutz, dass der Frischling wirklich allein unterwegs ist, bevor Sie sich ihm nähern. Die Mutter kann aggressiv reagieren, sollte sie doch in der Nähe sein.
  4. Auch bei Jungvögeln gilt der Grundsatz: Bitte nicht berühren. Viele Jungvögel rufen, weil sie Hunger haben. Es kann auch sein, dass sie erste Flugversuche unternehmen. Gerade junge Amseln und Drosseln verlassen gern das Nest vor der eigentlichen Flugzeit. Die Tiere befinden sich in der sogenannten Ästlingsphase. Sie verlassen flugunfähig das Nest und erkunden die Umgebung. Die Eltern füttern ihren Nachwuchs auch außerhalb des Nestes. Falls Jungvögel auf Straßen oder Straßenrändern bzw. Gefahrenorten sitzen, können Sie die Vögel ggf. wegbringen und auf einen Ast/Baum setzen. Kleine Nestlinge, die kaum befiedert und aus dem Nest gefallen sind können zurück in das Nest oder auf einen Baum gesetzt werden.

Grundsätzlich gilt immer, dass nur verletzte, schwache oder kranke Tiere - sowohl Alt- als auch Jungtiere - wirklich Hilfe benötigen.

Das Auffinden kleinerer verletzter Wildtiere oder auch von Großvögeln (z.B. Greifvogel, Eule, Storch) sollte der unteren Naturschutzbehörde angezeigt bzw. die Tiere sollten in eine Wildtierauffangstation gebracht werden. Dort können Sie von versierten Tierärzten behandelt werden. Falls es sich um jagdbares Wild (je nach Bundesland erweitert) handelt, ist immer der/die zuständige Jagdausübungsberechtigte zu kontaktieren. Alternativ kann die Polizeileitstelle unter 110 angerufen werden, welche den/die zuständige/n Jagdausübungsberechtigten kontaktiert.

Auch der Kontakt zu einem örtlichen Tierschutzverein ist zu empfehlen. Hier können Sie genaue Angaben zum Tier und zu möglichen Verletzungen machen. Auch wenn die genannten Stellen die Aufnahme der Tiere nicht immer selbst sicherstellen können, können Kontakte und Adressen von Stationen vermittelt oder direkt die Unterbringung organisiert werden. Pflegestellen und Auffangstationen haben sich oft auf eine oder mehrere bestimmte Tierarten spezialisiert.

Adressen von anerkannten Auffangstationen erhalten Sie hier:

  • Regierungspräsidium Darmstadt (06151-12 0)
  • Regierungspräsidium Gießen (0641-303 0)
  • Regierungspräsidium Kassel (0561-106 0)
     

Weitere Hinweise:

  • Fast alle Pflegestationen arbeiten ehrenamtlich. Die Aufzucht von Wildtieren ist sehr kosten- und zeitintensiv. Die Stationen sind daher auf Spenden angewiesen.
  • Falls Sie das Tier direkt zu einem Tierarzt bringen müssen/möchten, beachten Sie bitte, dass Tierärzte nicht verpflichtet sind, Wildtiere kostenlos zu behandeln.
  • Für die Bergung des Tieres sollten Sie Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder Ähnliches nutzen.
  • Für den Transport eignet sich in der Regel ein mit einem Handtuch oder einer Decke ausgelegter Karton oder Behälter mit Luftlöchern.


Verletzte Tiere im Straßenverkehr - vor allem Wild –

Die hessische Landestierschutzbeauftragte und der Hessische Tierschutzbeirat haben hierzu einen Flyer mit nützlichen Informationen erstellt. Einen Überblick bzw. das Faltblatt zum Download finden Sie hier: https://tierschutz.hessen.de/infomaterial/wildunfaelle-vermeiden Er kann auch über die Bestellplattform kostenfrei bestellt werden.
 

Rechtliches:

Grundsätzlich ist es gesetzlich verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe besonders geschützter Tierarten, zu denen Vögel oder auch Igel und Eichhörnchen zählen. Nach dem  BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (BNatSchG) darf man diese nicht aus ihrem natürlichen Lebensraum entnehmen. Gemäß BNatSchG ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur zulässig, kranke, verletzte oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Dies darf aber nur vorübergehend erfolgen

Sobald das Tier wieder gesund ist und sich wieder selbst in der freien Natur versorgen könnte, muss es unverzüglich wieder in die Freiheit entlassen werden, d.h. möglichst in sein angestammtes Revier, also an den Ort, wo es gefunden wurde.

Wichtig zu wissen: Ohne die vorherige Zustimmung des/der Jagdausübungsberechtigten erfüllt die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, dem Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 Strafgesetzbuch, StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

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