Eine Katze sonnt sich in der untergehenden Sonne.

Maßnahmen zum Schutz verwilderter Hauskatzen wie bspw. kommunale Katzenschutzverordnungen

Eigentlich als Haustier Nummer 1 in Deutschland leben rund zwei Millionen Katzen auf unseren Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch unsere Städte und Gemeinden und vermehren sich unkontrolliert.
Die Versorgung und auch die Verringerung der unkontrollierten Fortpflanzung ist daher unbedingt nötig.

Katzenkastrationen – wo liegt das Problem? Ursache des Ganzen ist die unkontrollierte Vermehrung! 

Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten

Noch immer lassen Katzenbesitzer ihre unkastrierten Tiere frei herumlaufen und nehmen damit in Kauf, dass sie sich ungehindert vermehren. Die einzig sinnvolle Lösung des Problems ist die Kastration!

Nach § 13b TierSchG können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, um den tierschutzrechtlichen Problemen zu begegnen. In Hessen wurde dies den Städten und Gemeinden übertragen.

Von 426 Gemeinden und kreisfreien Städten in Hessen habe bisher - nach Kenntnisstand der LBT vom August 2024 - lediglich 93 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. 

Die Liste (ohne Gewähr) finden Sie unter den Downloads.

In jeder praktischen Tierarztpraxis kann man Katzen kastrieren lassen. Hier erhält man auch Informationen zur Durchführung und zu den Kosten der Kastration sowie über die Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres.

Jede nicht kastrierte frei laufende Katze wird sich früher oder später vermehren. Jungkatzen werden nach etwa einem halben Jahr geschlechtsreif und können dann für unkontrollierten Nachwuchs sorgen.

Daher sollten männliche wie auch weibliche Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden, um die ungehemmte Vermehrung zu bremsen!

Der größte Nutzen der Kastration für den Tierschutz ist die Vermeidung von Katzennachwuchs! Daneben gibt es aber weitere wichtige Vorteile der Kastration:

  • Kastrierte Katzen und v. a. Kater streunen deutlich weniger; damit sinkt die Gefahr von Unfällen.
  • Kastrierte Kater sind weniger häufig in (Revier)kämpfe verwickelt. Damit werden sowohl Verletzungen vermieden als auch teilweise die Übertragung von Infektions-krankheiten reduziert. Damit steigt auch die Lebenserwartung kastrierter Katzen im Vergleich zu unkastrierten Freigängern
  • Markierungsverhalten wird unterbunden

Die Operation ist für Tierärzte ein Routine-eingriff, Komplikationen sind entsprechend selten.

Nachteile durch die Kastration als solches gibt es abgesehen von dem bei jeder Operation bestehenden Risiko keine.

Auch das häufig geäußerte Argument, Kinder sollten einmal eine Tiergeburt miterleben können, ist kein guter Grund, um einen Wurf zuzulassen!

Im Gegensatz dazu können Sie Ihren Kindern wichtige Grundsätze für einen verantwortungs-vollen Umgang mit anderen Lebewesen vermitteln, indem Sie dafür sorgen, dass weiteres Tierleid durch eine unkontrollierte Fortpflanzung vermieden wird.

Nur durch die Kennzeichnung und Registrierung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall auch überprüft werden.

Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.

Nur wenn ein gekennzeichnetes Tier auch registriert wurde, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich.

Wo kann ich meine Katze registrieren lassen?

Es gibt diverse Anbieter, wo man sein Haustier kostenlos registrieren lassen kann. Die zwei größten Anbieter sind:

Das Aussetzen von Katzen und das Aufhören des regelmäßigen Fütterns verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und können entsprechend geahndet werden. Man darf also auf keinen Fall Katzen aussetzen oder mit deren bisher regelmäßig durchgeführten Fütterung aufhören!

Am häufigsten trifft man freilaufende Katzen in Parks, rund um Supermärkte, Bauernhöfe und Reitställe. Viele Menschen freuen sich über diese Katzen, doch die hessischen Tierheime werden durch die oft verwilderten Hauskatzen sowohl vor personellen und als auch vor finanzielle Probleme gestellt. Gerade im Herbst, aber auch im Frühjahr, werden die Tierheime mit jungen Katzen überschwemmt.

Zudem kann eine stark erhöhte Bestandsdichte von verwilderten Katzen dazu führen, dass sich Katzenkrankheiten verbreiten. Das Katzen-Kastrationsmobil des Landestierschutzverbandes Hessen, das von angeschlossenen Tierschutzvereinen „bestellt“ werden kann, bietet hier die Möglichkeit, verwilderte Katzen vor Ort zu kastrieren und so die Anzahl der Straßen-Katzen einzudämmen. Es gibt aber auch viele selbst organisierte Kastrationsprojekte einzelner örtlicher Vereine in Zusammenarbeit mit betreuenden Tierärzten zum Fang, Unfruchtbarmachung und auch Kennzeichnung und Registrierung der verwilderten Hauskatzen.

Häufig kommt es insbesondere im Zuge des Fanges zur Frage der Zulässigkeit des Betreibens von Katzenfallen im Hinblick auf das Jagdrecht und das Tierschutzrecht.

Schlagworte zum Thema