Am häufigsten trifft man freilaufende Katzen in Parks, rund um Supermärkte, Bauernhöfe und Reitställe. Viele Menschen freuen sich über diese Katzen, doch die hessischen Tierheime werden durch die oft verwilderten Hauskatzen sowohl vor personellen und als auch vor finanzielle Probleme gestellt. Gerade im Herbst, aber auch im Frühjahr, werden die Tierheime mit jungen Katzen überschwemmt.
Zudem kann eine stark erhöhte Bestandsdichte von verwilderten Katzen dazu führen, dass sich Katzenkrankheiten verbreiten. Das Katzen-Kastrationsmobil des Landestierschutzverbandes Hessen, das von angeschlossenen Tierschutzvereinen „bestellt“ werden kann, bietet hier die Möglichkeit, verwilderte Katzen vor Ort zu kastrieren und so die Anzahl der Straßen-Katzen einzudämmen. Es gibt aber auch viele selbst organisierte Kastrationsprojekte einzelner örtlicher Vereine in Zusammenarbeit mit betreuenden Tierärzten zum Fang, Unfruchtbarmachung und auch Kennzeichnung und Registrierung der verwilderten Hauskatzen.
Häufig kommt es insbesondere im Zuge des Fanges zur Frage der Zulässigkeit des Betreibens von Katzenfallen im Hinblick auf das Jagdrecht und das Tierschutzrecht.
Zur Situation in Hessen:
Von über 400 Gemeinden in Hessen haben seit mehr als 10 Jahren bisher bereits 147 die Katzenschutzverordnung eingeführt. Waren es in 2023 nur 14 neu hinzugekommene Kommunen, stieg die Zahl in 2024 auf 31 Kommunen und in 2025 auf 34 Kommunen. Ab Januar 2026 sind nun auch Heppenheim im Kreis Bergstraße, Obertshausen im Kreis Offenbach und Wetter im Kreis Marburg-Biedenkopf dabei.
In Südhessen zählt man nun 68 Kommunen, im Vergleich zu letztem Jahr waren es noch 52 Kommunen. Somit haben sich in 2025 weitere 16 Kommunen für den Tierschutz entschieden. Im Landkreis Offenbach sind es bereits 9 und im Landkreis Darmstadt-Dieburg 8 Städte und Gemeinden. Auch in Heusenstamm, Rödermark und Dreieich haben die Stadtverordneten für den Erlass einstimmig votiert.
Ein Drittel ist geschafft und erfreulicherweise erkennen immer mehr Kommunen das Problem und schließen sich mit einer Katzenschutzverordnung an. Von Juli 2025 bis Januar 2026 haben in diesem halben Jahr 22 neue von insgesamt 27 weiteren Kommunen, den Erlass eingeführt. So viele wie noch nie! Absoluter Spitzenreiter ist übrigens der Schwalm-Eder-Kreis mit 23 von 27 Kommunen. Dagegen hat bedauerlicherweise der Kreis Fulda keine einzige.
Nur eine flächendeckende Verordnung hilft weiteres Katzenleid zu verhindern, deshalb fordert die LBT eine Landes-Katzenschutzverordnung.