Am häufigsten trifft man freilaufende Katzen in Parks, rund um Supermärkte, Bauernhöfe und Reitställe. Viele Menschen freuen sich über diese Katzen, doch die hessischen Tierheime werden durch die oft verwilderten Hauskatzen sowohl vor personellen und als auch vor finanzielle Probleme gestellt. Gerade im Herbst, aber auch im Frühjahr, werden die Tierheime mit jungen Katzen überschwemmt.
Zudem kann eine stark erhöhte Bestandsdichte von verwilderten Katzen dazu führen, dass sich Katzenkrankheiten verbreiten. Das Katzen-Kastrationsmobil des Landestierschutzverbandes Hessen, das von angeschlossenen Tierschutzvereinen „bestellt“ werden kann, bietet hier die Möglichkeit, verwilderte Katzen vor Ort zu kastrieren und so die Anzahl der Straßen-Katzen einzudämmen. Es gibt aber auch viele selbst organisierte Kastrationsprojekte einzelner örtlicher Vereine in Zusammenarbeit mit betreuenden Tierärzten zum Fang, Unfruchtbarmachung und auch Kennzeichnung und Registrierung der verwilderten Hauskatzen.
Häufig kommt es insbesondere im Zuge des Fanges zur Frage der Zulässigkeit des Betreibens von Katzenfallen im Hinblick auf das Jagdrecht und das Tierschutzrecht.