Der Schutz von Katzen ist überall in Hessen wichtig. Eine Möglichkeit hierfür sind Katzenschutzverordnungen. Von 421 Städten und Gemeinden in Hessen haben nach Kenntnis der Landestierschutzbeauftragten Stand November 2025 ca. 120 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Um die Wirksamkeit und Akzeptanz dieser Verordnungen zu evaluieren, hat die Landestierschutzbeauftragte im Mai 2024 diesbezüglich bei den ihr zu diesem Zeitpunkt 80 bekannten Gemeinden eine Abfrage durchgeführt. Innerhalb von sechs Wochen antworteten 40 von 80 angefragten Gemeinden. 29 von diesen 40 Kommunen gaben an, dass – abgesehen von den Kosten für die Erstellung und Bekanntmachung - keinerlei Kosten durch die Verordnung angefallen seien bzw. anfallen würden. 32 der Gemeinden an, keinen oder einen nur (sehr) geringen Aufwand mit der Anwendung der Katzenschutzverordnung zu haben. 27 von 40 Gemeinden hoben ausdrücklich ihre positiven Erfahrungen mit ihren Katzenschutzverordnungen hervor. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass kommunale Katzenschutzverordnungen - solange keine landesweite Katzenschutzverordnung geschaffen wird - ein hilfreiches Mittel für den Tierschutz darstellen, das mit geringen Kosten und Aufwand eine große Wirkung erzielen kann.
Diese Abfrage wurde im September 2025 bei 42 weiteren Gemeinden durchgeführt, von denen die Landestierschutzbeauftragte zwischenzeitlich die Information erhalten hatte, dass diese ebenfalls eine Katzenschutzverordnung erlassen hätten. Innerhalb von sechs Wochen antworteten hiervon 21 Gemeinden. Im Ergebnis bestätigte die zweite Umfrage die Ergebnisse der ersten Umfrage.
Die Ergebnisse der Befragung werden im beiliegenden Dokument dargestellt.