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Umfrage der LBT bei Gemeinden zur KatzenschutzVO

Abfrage der Landestierschutzbeauftragten bei hess. Kommunen zur Akzeptanz und Wirksamkeit von Katzenschutzverordnungen

Der Schutz von Katzen ist überall in Hessen wichtig. Eine Möglichkeit hierfür sind Katzenschutzverordnungen. Von 426 Gemeinden und kreisfreien Städten in Hessen haben bis Juli 2024 jedoch lediglich 93 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Um die Wirksamkeit und Akzeptanz dieser Verordnungen zu evaluieren, hat die Landestierschutzbeauftragte im Mai 2024 diesbezüglich eine Abfrage durchgeführt. 40 der angefragten 80 Gemeinden antworteten hierauf. 29 von diesen 40 Kommunen gaben an, dass – abgesehen von den Kosten für die Erstellung und Bekanntmachung - keinerlei Kosten durch die Verordnung angefallen seien bzw. anfallen würden. 32 der Gemeinden an, keinen oder einen nur (sehr) geringen Aufwand mit der Anwendung der Katzenschutzverordnung zu haben. 27 von 40 Gemeinden hoben ausdrücklich ihre positiven Erfahrungen mit ihren Katzenschutzverordnungen hervor. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass kommunale Katzenschutzverordnungen - solange keine landesweite Katzenschutzverordnung geschaffen wird - ein hilfreiches Mittel für den Tierschutz darstellen, das mit geringen Kosten und Aufwand eine große Wirkung erzielen kann. Die Ergebnisse der Befragung werden im beiliegenden Dokument dargestellt.

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