Mit dem Hessischen Tierschutzpreis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ werden Betriebe geehrt, die beispielhaft zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Haltung ihrer Nutztiere beitragen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung ehrte heute drei Landwirte in Wiesbaden. „Ein hohes Maß an Tierwohl, aber auch Praxisnähe, Übertragbarkeit und Vorbildcharakter für andere Betriebe sind Kriterien bei der Auszeichnung“, betonte der Landwirtschaftsminister bei der Preisverleihung in der Hessischen Staatskanzlei. „Auch dieses Jahr erreichten uns sehr gute Bewerbungen. Es war nicht einfach, drei davon auszuwählen“, so Jung.
Die Preisträger
Hof am Mühlengrund, Mossautal im Landkreis Odenwald:
Im Hof am Mühlengrund in Mossautal bilden Hühner den Betriebsschwerpunkt. Hier werden Eintagsküken im Stall, später im mobilen Stall, aufgezogen. Die Schlachtung und Zerlegung erfolgen im eigenen, EU-zugelassenen Geflügelschlachtmobil direkt im Betrieb. Dem Betriebsinhaber Alexander Kern sind Regionalität und kurze Wege sehr wichtig, verantwortungsvolle und handwerkliche Schlachtung haben hohe Priorität. Neben Hühnern hält der Landwirt auch Schweine und Rinder auf großen Auslaufflächen.
Pinzgauer Zuchtbetrieb Mihm, Tann (Rhön) im Landkreis Fulda:
Der Betrieb von Marcus Mihm aus Tann (Rhön) hält Mutterkühe mit Kälbern sowie Mastrinder. Sie stehen vom frühen Frühjahr bis in den Winter auf weiten Weiden. Dabei werden Ochsen mit weiblichen Tieren zusammengehalten. Zusätzlich zu der Weidehaltung setzt man hier auf einen vollkommen energieautarken Freiluft-Großraum-Offenstall und kurze Wege zur Schlachtung.
„Streuobstziege“, Linden im Landkreis Gießen:
Die Inhaber Prof. Dr. Katharina und Dr. Thomas Lenhart aus Linden halten in ihrem Betrieb „Streuobstziege“ im Nebenerwerb Ziegen und ihren Nachwuchs. Zudem beheimaten sie Hühner, Enten und Bienenvölker. Zum Erhalt des Ökosystems der Streuobstwiese trägt die ökologisch nachhaltige und grünlandbasierte Fütterung sowie die extensive Beweidung bei. Ressourcenschonender Umgang mit der Natur und regionale Produktion haben hier ebenfalls hohe Priorität.
Hintergrund:
2015 wurde erstmalig der Wettbewerb „Tierschutz in der Landwirtschaft“ ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im zweijährigen Rhythmus. Mit dem Wettbewerb werden in Hessen ansässige und landwirtschaftlich tätige Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter sowie Betriebe mit Nutztierhaltung im Haupt- und Nebenerwerb ausgezeichnet, deren Haltungssysteme, Tätigkeiten oder Managementmaßnahmen nachhaltig, vorbildlich und praxisnah zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen und / oder auf andere landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztierhaltung übertragbar sind. Auszeichnungswürdig sind technische, bauliche oder sonstige Maßnahmen.