Auch dieses Jahr fand das bundesweit beliebte Arbeitsgespräch der Landestierschutzbeauftragten “Tierschutzfälle vor Gericht” für im Tierschutz arbeitenden Vertreterinnen und Vertretern aus der Veterinärverwaltung, der Justiz und der Polizei in Reiskirchen statt. Die Fortbildungsreihe bietet spannende, praxisnahe Vorträge und gibt Raum zum interdisziplinären Austausch zwischen den Berufsgruppen.
“Eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärverwaltung, Justiz und Polizei ist Grundvoraussetzung für gelingenden Tierschutzvollzug. Dafür ist ein·Verständnis des gegenseitigen Fachgebietes notwendig, was wir durch unsere Veranstaltung fördern möchten. Auch ist es wichtig zu lernen, die eigene Fachsprache in der Kommunikation mit den anderen Berufsgruppen verständlich zu machen", erklärt die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin dazu.
In sechs Vorträgen mit anschließender Diskussion erweiterten 130 Teilnehmende ihre Kenntnisse im Vollzug.
Dazu referierten Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet:
- Frau Dr. Gabriele Zehrer, „Tierschutzfachliche Aspekte zur Bayerisches Landesamt für Gesundheit u. Anzeigenoptimierung - Beispiele aus Lebensmittelsicherheit (LGL), Erlangen einem abgeschlossenem Verfahren“
- Frau Silke Kliesch, „Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachthof Staatsanwaltschaft Kassel Kassel“
- Herr Dr. Andreas Poike, „Doppelstöckiger Rindertiertransport vor Gericht - Landratsamt Mittelsachsen, Freiberg ein Erfahrungsbericht“
- Herr Dr. Ulrich Kreis, „Der Amtstierarzt und die Qualzucht - Erfahrungen Stadtverwaltung, Erfurt mit dem Ausstellungsverbot nach Tierschutz- Hundeverordnung“
- Herr Prof. Dr. Jens Bülte, „Tierschutz aus Sicht eines Strafrechtlers“ Universität Mannheim
- Herr Bernd Rüblinger, „Über Schäden und Schädlinge“ HMUKLV, Wiesbaden.
Sämtliche Vorträge gaben Denkanstöße und führten zu anregenden Diskussionen.
Sie werden - genau wie andere spannende Materialien - in den kommenden Wochen auf der Webseite der Landestierschutzbeauftragten
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