Veranstaltungen

Tierschutzfälle vor Gericht

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärverwaltung, für Polizeibeamtinnen und -beamte und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften), die Tierschutzfälle bearbeiten, findet einmal jährlich die Fortbildungsveranstaltung 'TIERSCHUTZFÄLLE VOR GERICHT' statt.

Es werden aktuelle Urteile oder Rechtsauslegungen aus dem Bereich des Tierschutzes vorgestellt. Durch Vorträge und Diskussionen können konkrete Hilfestellungen für die Vollzugspraxis geboten werden.

Am 18.06.2024 fand wieder einmal die sehr beliebte und über die hessischen Grenzen hinaus bekannte Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht“ in Reiskirchen statt.

Auf Einladung der LBT besuchten ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei-, Justiz- und Veterinärverwaltung, die mittlerweile fest im Kalender der LBT platzierte Präsenzveranstaltung.

Dazu referierten einige Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet zu folgenden Themen:

  • Dr. Jochen Leibold, Rechtsanwälte Dr. Leibold & Schmid GbR, Nürtingen Dr. Katrin Pill, Praktische Tierärztin in Nutztierpraxis - „Im Schatten der Schlachthöfe: Eine amtliche Tierärztin im Zwiespalt zwischen Tierschutz und Arbeitsrecht“
  • Christian Schmäring, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Kleve - „Tierschutzfälle vor niederrheinischen Gerichten aus staatsanwaltschaftlicher Sicht“
  • Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie, Freie Universität Berlin - „Defektzuchten bei Hunden und Katzen und der vernünftige Grund‘“
  • Dr. Bernd Helm, ehem. Amtstierarzt Veterinäramt Landkreis Marburg-Biedenkopf - „Wie kommt der Affe nach Holland?“
  • Dr. Madeleine Martin, LBT, HMLU Wiesbaden - „Kurze Vorstellung der Wildtierstation Stichting AAP“
  • Dr. Maike Klein, Amtstierärztin, Veterinäramt Landkreis Gießen - „Alleinhaltung bei Pferden“

Die Vorträge werden in Kürze hier veröffentlicht:

Auch dieses Jahr fand das bundesweit beliebte Arbeitsgespräch der Landestierschutzbeauftragten “Tierschutzfälle vor Gericht” für im Tierschutz arbeitenden Vertreterinnen und Vertretern aus der Veterinärverwaltung, der Justiz und der Polizei in Reiskirchen statt.
In sechs Vorträgen mit anschließender Diskussion erweiterten 130 Teilnehmende ihre Kenntnisse im Vollzug.

Dazu referierten Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet:

  • Frau Dr. Gabriele Zehrer, „Tierschutzfachliche Aspekte zur Bayerisches Landesamt für Gesundheit u. Anzeigenoptimierung - Beispiele aus Lebensmittelsicherheit (LGL), Erlangen einem abgeschlossenem Verfahren“
  • Frau Silke Kliesch, „Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachthof Staatsanwaltschaft Kassel Kassel“
  • Herr Dr. Andreas Poike, „Doppelstöckiger Rindertiertransport vor Gericht - Landratsamt Mittelsachsen, Freiberg ein Erfahrungsbericht“
  • Herr Dr. Ulrich Kreis, „Der Amtstierarzt und die Qualzucht - Erfahrungen Stadtverwaltung, Erfurt mit dem Ausstellungsverbot nach Tierschutz- Hundeverordnung“
  • Herr Prof. Dr. Jens Bülte, „Tierschutz aus Sicht eines Strafrechtlers“ Universität Mannheim
  • Herr Bernd Rüblinger, „Über Schäden und Schädlinge“ HMUKLV, Wiesbaden.

Sämtliche Vorträge gaben Denkanstöße und führten zu anregenden Diskussionen. Diese werden - genau wie andere spannende Materialien - in den kommenden Wochen hier  veröffentlicht.

 

Nach nun zweijähriger pandemiebedingter Pause fand am 02. Juni 2022 bereits zum 25. Mal die immer noch sehr beliebte und über die hessischen Grenzen hinaus bekannte Veranstaltung "Tierschutzfälle vor Gericht" in den „Hüttenberger Bürgerstuben“ statt.

Auf Einladung der LBT besuchten ca. 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei-, Justiz- und Veterinärverwaltung die mittlerweile im Veranstaltungskalender der LBT fixe Veranstaltung.

Die Referenten hielten Vorträge zu folgenden Themen:

  • Oliver Chama, Richter Amtsgericht Ulm „Tierquälerei aus Sicht eines Schöffenrichters – ein Fallbericht“ sowie „Strafbarkeit von Amtstierärzten wegen Tierquälerei durch Unterlassen“
  • Bernd Rüblinger, HMUKLV, „Maßnahmen gegen Tiere invasiver Arten“ sowie „Wolf und Weidehaltung“
  • Lea Benner, Justus-Liebig-Universität Gießen „Das Rechtsgut Tierschutz – Die gerichtliche Verurteilungspraxis tierschutzrelevanter Straftaten in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2018“
  • Madeleine Martin, LBT im HMUKLV, „Gutachtenerstellung im Rahmen eines Strafverfahrens“

Aufgrund der aktuellen Lage muss die Veranstaltung "Tierschutzfälle vor Gericht" für dieses Jahr leider abgesagt werden.

Das 23. Arbeitsgespräch für Mitarbeiter/innen der Verterinärverwaltung, Polizeibeamtinnen und -Beamte, Juristinnen und Juristen, die Tierschutzfälle bearbeiten, fand am 18. Juni 2019 in den Hüttenberger Bürgerstuben statt.

Referenten der Veranstaltung waren:

  • Dr. Kerstin Herfen, "Das Ende einer Hobbyhaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren"
  • Dr. Nicola Brink, "Verbot der Abgabe gravider Rinder zu Schlachtung"
  • Lena Theile, "Tierschutzgerechtes Reiten auf Pferdesportveranstaltungen mit dem Schwerpunkt Dressur der Klassen M+S"
  • Bernd Rüblinger, "Invasive Arten"
  • Dr. Emanuel Ost, "Zur Erforderlichkeit eines Tierversuches"
  • Dr. Thomas Faßbender, "Gewerbsmäßige Hundezucht, Regelvermutung und wirtschaftlicher Vorteil"

Die Veranstaltungsreihe "Tierschutzfälle vor Gericht" fand am 20.09.2018 zum nunmehr 22. Mal in den Hüttenberger Bürgerstuben statt.

Folgende Referenten konnten hierfür gewonnen werden:

  • Dr. Norbert Heising: "Tierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes"
  • Dr. Gabriele Fuchs: "Abfertigung von Rindertransporten in Drittländer"
  • Ariane Désirée Kari: "44 Yorkshire Terrier, 2 Russische Terrier und der Kongo-Graupapagei"
  • Prof. Dr. Jens Bülte: "Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität"
  • Heike Osthoff-Menzel: "Die folgenschwere Hundezucht - Haltungs- und Betreuungsuntersagung versus tierärztlicher Berufsfreiheit"

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