Ab heute stehen mehr als 80 neue Zusammenfassungen von Tierschutzentscheidungen in der hessischen Online-Datenbank zur Recherche von Tierschutzrechtsfällen im Internet unter https://tierschutz.hessen.de/tierschutz-urteile zur Verfügung.
Dazu die Hessische Landestierschutzbeauftragte (LBT) Dr. Madeleine Martin heute in Wiesbaden: „Tierschutz kann ohne juristische Deutung weder durchgesetzt noch weiterentwickelt werden. Vielfältige Rechtsprobleme und ungeklärte Auslegungsfragen führen dazu, dass richterliche Entscheidungen in diesem Bereich an Bedeutung gewinnen. Tierschutzrecht wird seit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a der Verfassung wichtiger und brisanter“.
Seit 2016 bietet diese im deutschsprachigen Raum einmalige Datenbank sämtlichen Personen, die mit Tierschutz und seinem Vollzug befasst sind, eine umfassende Möglichkeit, sich ganz einfach im Internet über Urteile und Beschlüsse im Tierschutzrecht zu informieren.
Die vorliegende Fallsammlung enthält inzwischen über 1.500 zusammengefasste Gerichtsentscheidungen, beginnend mit bedeutenden Urteilen schon aus dem 70er Jahren.
„Unsere Datenbank enthält viele relevante Entscheidungen zu Themen von A wie Abmagerung und Amtshaftung bis Z wie Zirkus und Zoo. Die Entscheidungen sind alle leicht verständlich zusammengefasst und kategorisiert, sodass man jederzeit schnell und einfach die für sich relevanten Urteile und Beschlüsse findet“ erläutert die LBT abschließend.
Hintergrund:
Die Fallsammlung richtet sich an alle Rechtsanwenderinnen und -anwender, die mit Problemen des Tierschutzes befasst sind. So dient sie Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskanzleien als Nachschlagewerk. Darüber hinaus soll sie aber auch Behörden, Institutionen, Vereinen und Privatpersonen Hilfestellung für vergleichbare Sachverhalte geben.
Die Fälle sind in der Detaildarstellung nach Kategorien, Rechtsbereichen, Datum etc. geordnet und filterbar. Soweit eine Entscheidung veröffentlicht ist, enthält sie auch einen Hinweis auf die entsprechende Fachzeitschrift, in der sie abgedruckt wurde.
Sollte eine nicht veröffentlichte Entscheidung benötigt werden, kann diese bei den jeweiligen Gerichten teilweise über das Internet abgerufen oder (z.T. gegen Gebühr) unter der Angabe des Aktenzeichens und des Datums der Gerichtsentscheidung angefordert werden.