Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Wildtiere Tier Pfeilgiftfrösche Gericht OLG Düsseldorf Datum 19.03.1997 Aktenzeichen 5 Ss 59/97; NuR 1997, 620 Sachverhalt Der Angeklagte hatte Pfeilgiftfrösche ohne die vorgeschriebenen Dokumente aus einem Drittland eingeführt. Sein Auftraggeber führte diese Transporte gewerbsmäßig durch. Beurteilung Der Angeklagte wies selbst nicht das Merkmal der Gewerbs- oder Gewohnheitsmäßigkeit auf. Er machte sich deshalb nur einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 30 Abs.1 Nr.4 BNatSchG schuldig. Entscheidung Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht