Urteil: Details

Strafrecht

Wildtiere

Pfeilgiftfrösche

OLG Düsseldorf

19.03.1997

5 Ss 59/97; NuR 1997, 620

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte Pfeilgiftfrösche ohne die vorgeschriebenen Dokumente aus einem Drittland eingeführt. Sein Auftraggeber führte diese Transporte gewerbsmäßig durch.

Beurteilung

Der Angeklagte wies selbst nicht das Merkmal der Gewerbs- oder Gewohnheitsmäßigkeit auf. Er machte sich deshalb nur einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 30 Abs.1 Nr.4 BNatSchG schuldig.

Entscheidung

Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg.