Urteil: Details

Strafrecht

Wildtiere

Brillenkaiman

OLG Düsseldorf

21.08.1998

5 Ss (OWi) 142/98-(OWi) 60/98 I; NuR 1999, 118

Sachverhalt

Der Halter eines Brillenkaimans wandte sich gegen die behördliche Einziehung des Tieres. Das OLG hatte das die Einziehung bestätigende Urteil des AG aufgehoben und an das AG zurückverwiesen. Das AG hat die Einziehungsverfügung aufgehoben.

Beurteilung

Der Besitz des geschützten Tieres erforderte zwar keine CITES-Bescheinigung, Kopie einer Einfuhrgenehmigung oder Einfuhrbescheinigung. Für Verkaufsvorgänge und Transporte des Kaimans hingegen waren diese notwendig, damit nicht der lückenlose Nachweis des Besitzrechtes unterbrochen, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen erleichtert und verdeckt und damit ein wirksamer Artenschutz gefährdet werden konnte.

Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg.