Urteil: Details

Strafrecht

Fischerei

Fische

StA Hannover

25.04.2003

1252 Js 70329/02; NuR 2003, 578

Sachverhalt

Der Beschuldigte hälterte neun in der Weser mit der Handangel gefangene Weißfische in einer Größe von 15-30 cm in einem Schonsetzkescher mit 3,5m Länge und 50cm Durchmesser zwischen zwei und fünf Stunden. Das Gerät war vom Ufer aus in Strömungsrichtung ausgelegt. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst gegen Auflagen eingestellt.

Beurteilung

Im Hinblick auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse wurde festgestellt, dass Fische mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Schmerzempfinden haben. Länger anhaltende erhebliche Leiden der Fische ließen sich nicht begründen. Obwohl Fische leidensfähig seien, was sich ähnlich dem Stresssyndrom äußere, war der verwendete Setzkescher unstreitig ein Schonsetzkescher und ordnungsgemäß eingesetzt gewesen. Ein Überbesatz des Keschers lag nicht vor.

Entscheidung

Das auf Vortrag der Verteidigung wieder aufgenommene Verfahren wurde eingestellt.