Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Collie- Bastard Gericht BayObLG Datum 17.02.1993 Aktenzeichen 4 St RR 8/93; NJW 1993, 2001 Sachverhalt Die Ehefrau des Angeklagten hatte vor etwa 4 ½ Jahren einen Hund angeschafft. Dieser inzwischen ausgewachsene Collie-Bastard hatte die Größe eines normalen schottischen Schäferhundes. Das Tier lief frei im Haus herum und war zutraulich, spielte häufig mit den Kindern des Angeklagten und deren Freunden. Auf dem Boden Sitzenden stieg er fast aufdringlich mit den Vorderpfoten auf die Schultern, versuchte, das Gesicht abzulecken, ließ sich aber bei Nichtgefallen abwehren. Der Hund stieg am fraglichen Tag dem 7-jährigen Freund eines der Kinder auf die Schultern, so dass dieser sich im Spiel gestört fühlte. Es war nicht aufzuklären, ob er den Hund abzuwehren versuchte und welche Bewegungen er dabei machte. Jedenfalls biss ihn der Hund mehrfach in Kopf, Schulter und Unterarme. Das AG verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen. Auf seine Berufung wurde der Angeklagte freigesprochen. Beurteilung Unter Berücksichtigung der Bekundungen des Amtstierarztes wurde festgestellt, es sei für den Angeklagten nicht vorhersehbar gewesen, dass sein Hund, der noch niemals, und dies über einen Zeitraum von über 4 Jahren, aggressives Verhalten gezeigt hatte, ein Kind angreifen und verletzen könnte. Es gab insbesondere keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein bisher gutartiger Hund willkürlich ein Kind, welches häufig mit ihm gespielt hatte und ihm deshalb nicht fremd war, anfällt und erheblich durch Bisse verletzt. Entscheidung Die Revision der StA hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht