Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Schäferhund

OLG Frankfurt

09.05.2001

2 Ws (B) 162/01 OWiG; NStZ-RR 2001, 276

Sachverhalt

Der Schäferhund des Betroffenen hatte sich in der Vergangenheit als bissig erwiesen. Außerhalb des befriedeten Besitztums des Betroffenen wurde der Hund bei zwei Begehungen ohne Maulkorb angetroffen. Das AG verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße und sprach ihn wegen eines weiteren Vorfalls frei.

Beurteilung

Andere Hunde als Kampfhunde galten als gefährlich, wenn sie bereits ein anderes Tier durch Biss geschädigt hatten, ohne selbst angegriffen worden zu sein; dies traf auf den Hund des Betroffenen zu. Auch konnte die zuständige Behörde für einen solchen Hund das Tragen eines Maulkorbes anordnen. Im Unterschied zu der zuvor geltenden Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von Hunden stellte der Verstoß gegen den Maulkorbzwang nach der neuen Rechtslage der Gefahrenabwehrverordnung keine Ordnungswidrigkeit mehr dar.

Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte Erfolg.