Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Golden Retriever

AG Frankfurt

05.04.2006

Frankfurter Rundschau 06.04.2006

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte seinen Golden Retriever an einem heißen Junitag nach seiner Rückkehr röchelnd im Wagen gefunden. Er hatte den Hund zum Tierarzt gebracht, wo das Tier schließlich verendete.

Beurteilung

Es war dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er den Hund im in der Sonne geparkten Pkw in den Kofferraum eingesperrt hatte und danach zum Einkaufen gegangen war. Denn die Feststellungen ließen noch nicht den Schluss zu, dass er den Hund auch eingesperrt hatte.

Entscheidung

Der Angeklagte wurde freigesprochen.