Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Huskys Gericht AG Hofgeismar Datum 27.06.2006 Aktenzeichen Frankfurter Rundschau 28.06.2006 Sachverhalt Der Angeklagte hatte 30 Huskys in einem Anhänger eingesperrt, der unabgeschirmt der Sonne ausgesetzt war. Er ließ die Tiere etwa 20 Stunden ohne Wasser und Futter allein. 10 der Tiere starben an Überhitzung, ein Hund musste eingeschläfert werden. Beurteilung Die Unterbringung der Hunde ohne Wasser und Futter stellte eine Zufügung von Schmerzen und erheblichem Leid dar. Der Angeklagte hatte entgegen dem Vorbringen der Verteidigung auch vorhersehen können, dass es durch den wechselnden Stand der Sonne zu großer Hitzeentwicklung kommen konnte. Jedenfalls musste er bei der Unterbringung ohne Wasser Vorsorge treffen, dass der Anhänger unter keinen Umständen länger der Sonne ausgesetzt würde, zumal die Schlittenhunde besonders empfindlich auf große Hitze reagierten. Entscheidung Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihm wurde die Haltung von mehr als einem Hund für 5 Jahre untersagt. Zurück zur Übersicht