Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Huskys

AG Hofgeismar

27.06.2006

Frankfurter Rundschau 28.06.2006

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte 30 Huskys in einem Anhänger eingesperrt, der unabgeschirmt der Sonne ausgesetzt war. Er ließ die Tiere etwa 20 Stunden ohne Wasser und Futter allein. 10 der Tiere starben an Überhitzung, ein Hund musste eingeschläfert werden.

Beurteilung

Die Unterbringung der Hunde ohne Wasser und Futter stellte eine Zufügung von Schmerzen und erheblichem Leid dar. Der Angeklagte hatte entgegen dem Vorbringen der Verteidigung auch vorhersehen können, dass es durch den wechselnden Stand der Sonne zu großer Hitzeentwicklung kommen konnte. Jedenfalls musste er bei der Unterbringung ohne Wasser Vorsorge treffen, dass der Anhänger unter keinen Umständen länger der Sonne ausgesetzt würde, zumal die Schlittenhunde besonders empfindlich auf große Hitze reagierten.

Entscheidung

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihm wurde die Haltung von mehr als einem Hund für 5 Jahre untersagt.