Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hund

OLG Düsseldorf

14.12.2006

IV-5 Ss OWi 205/06-(OWi)-47/06 IV; NJW 2007, 1014

Sachverhalt

Der Betroffene ließ im Stadtwald von Krefeld seinen Hund unangeleint laufen, obwohl ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Krefeld aufforderte, das Tier anzuleinen. Das AG hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Anleinpflicht zu einer Geldbuße von 250 € verurteilt.

Beurteilung

Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anleinung eines Hundes ist eine Geldbuße von 250 € unvertretbar hoch, wenn keine besonderen Umstände wie Gefährdung der Belästigung anderer, Verunreinigung, etc. hinzutreten. Bei einem Vergleich mit ebenfalls häufig vorkommenden Verkehrsverstößen erscheint in diesen Fällen ein Bußgeld von 20 € angemessen.

Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde war insofern erfolgreich, als dass die Geldbuße auf 20 € herabgesetzt wurde.