Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OLG Celle Datum 10.01.2007 Aktenzeichen 1 Ws 1/07 Sachverhalt Der Hund der Antragstellerin wurde während eines Polizeieinsatzes durch einen Polizeibeamten verletzt. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde eingestellt. Die Antragstellerin begehrt nun gerichtliche Entscheidung. Beurteilung Sofern die Antragstellerin sich auf Sachbeschädigung beruft, ist das Klageerzwingungsverfahren unstatthaft, da es sich um ein Privatklagedelikt handelt. Sofern sie ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz rügt, ist sie nicht Verletzte im Sinne des § 17 TierSchG. Das Tierschutzgesetz schützt das lebende Tier. Menschliche Interessen werden dagegen nicht geschützt. Diese werden im speziellen Fall durch den Tatbestand der Sachbeschädigung geschützt. Wegen der Privatklagedelikteigenschaft ist jedoch eine Klageerzwingung versagt. Entscheidung Der Antrag ist unzulässig. Zurück zur Übersicht