Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hund

OLG Celle

10.01.2007

1 Ws 1/07

Sachverhalt

Der Hund der Antragstellerin wurde während eines Polizeieinsatzes durch einen Polizeibeamten verletzt. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde eingestellt. Die Antragstellerin begehrt nun gerichtliche Entscheidung.

Beurteilung

Sofern die Antragstellerin sich auf Sachbeschädigung beruft, ist das Klageerzwingungsverfahren unstatthaft, da es sich um ein Privatklagedelikt handelt. Sofern sie ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz rügt, ist sie nicht Verletzte im Sinne des § 17 TierSchG. Das Tierschutzgesetz schützt das lebende Tier. Menschliche Interessen werden dagegen nicht geschützt. Diese werden im speziellen Fall durch den Tatbestand der Sachbeschädigung geschützt. Wegen der Privatklagedelikteigenschaft ist jedoch eine Klageerzwingung versagt.

Entscheidung

Der Antrag ist unzulässig.