Urteil: Details

Strafrecht

Hunde

Hund

OLG Dresden

07.02.2007

Ss (OWi) 395/06; NJ 2007, 231 (AG Zwickau)

Sachverhalt

Das AG hat die Betroffene wegen vorsätzlichen Führens eines nicht angeleinten Hundes auf öffentlicher Straße zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Dagegen legte die Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

Beurteilung

Eine Verordnung, die einen Anleinzwang im Gemeindegebiet anordnet, verstößt jedenfalls dann gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie keine Ausnahmen vom allgemeinen Anleinzwang vorsieht. Ein Verstoß wäre nicht gegeben, wenn eine Regelung enthalten wäre, wonach Hunde auf so genannten Freilaufflächen vom Leinenzwang befreit wären.

Entscheidung

Die eingelegte Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zum Freispruch.