Urteil: Details

Strafrecht

Jagd

Hund, Wild

OLG Koblenz

23.06.1983

1 Ss 247/83; Lemke, OLGSt Nr.1 zu § 4 TierSchG, Kohlhaas/ Lopau OLGSt Nr.1 zu § 4 TierSchG

Sachverhalt

Der Betroffene hatte in seinem Jagdrevier einen Hund angetroffen, der als in diesem Revier wildernd bekannt war. Zum Schutz des Wildes schoss der betroffene Jagdpächter auf den Hund, wobei er ihn wegen der versehentlichen Verwendung zu kleiner Munition nur schwer verletzte. Erst nach mehrfacher Aufforderung seitens des hinzugezogenen Eigentümers tötete der Betroffene den Hund nach 25-30 Minuten mit einem weiteren Schuss aus nächster Nähe. Das AG hatte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt.

Beurteilung

Der Hund wurde bei der Aufsuche von Wild außerhalb der Einwirkung seines Eigentümers im Jagdrevier von dem Jagdberechtigten angetroffen. Nach dem Jagdgesetz war deshalb die Tötung des Tieres erlaubt. Da der erste Schuss zu schweren Verletzungen führte, war der Hund durch einen Gnadenschuss von seinen Verletzungen zu erlösen.

Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde zugelassen, war aber ungegründet.