Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie sonstige Tier Graupapagei Gericht OLG Düsseldorf Datum 10.01.1990 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 476/89 – (OWi) 198/89 I; NJW 1990, 1676 Sachverhalt Die Betroffene hielt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in reiner Wohngegend einen Graupapagei. Dieser stieß schrilles, über Stunden andauerndes Pfeifen aus. Gegen die Betr. wurde deshalb wegen Verstoßes gegen § 17 NRWImSchG eine Geldbuße von 100DM festgesetzt. Beurteilung Das Pfeifen überstieg die in einer solchen Gegend ortsübliche Lärmbelästigung durch Tiere erheblich und musste deshalb von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Entscheidung Die mit einem Zulassungsantrag verbundene Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht