Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Katzen Tier Katze Gericht OLG Düsseldorf Datum 06.07.1992 Aktenzeichen 1 Ws 544/92; NJW 1993, 275; NStE Nr.4 zu § 17 TierSchG Sachverhalt Der Antragsteller wandte sich gegen den gegen den Betroffenen ergangenen Einstellungsbeschluss der StA. Der Betroffene hatte in seinem Garten eine Falle aufgestellt, in der sich die Katze des Antragstellers verfing und die Nase blutig stieß oder kratzte. Beurteilung Es ließ sich nicht feststellen, wann die Katze in die Falle geriet, und somit auch nicht, wie lange sie darin gefangen war. Danach war der Nachweis nicht zu führen, dass die Katze sich in der Falle über einen längeren Zeitraum aufgehalten hat und sie länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden erdulden musste. Eine nur kurzfristige Gefangenschaft einer Katze in einer Drahtfalle erfüllte den objektiven Tatbestand des Zufügens länger anhaltender oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden nicht. Entscheidung Der Antrag wurde verworfen. Zurück zur Übersicht