Urteil: Details

Strafrecht

Katzen

Katze

OLG Düsseldorf

06.07.1992

1 Ws 544/92; NJW 1993, 275; NStE Nr.4 zu § 17 TierSchG

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich gegen den gegen den Betroffenen ergangenen Einstellungsbeschluss der StA. Der Betroffene hatte in seinem Garten eine Falle aufgestellt, in der sich die Katze des Antragstellers verfing und die Nase blutig stieß oder kratzte.

Beurteilung

Es ließ sich nicht feststellen, wann die Katze in die Falle geriet, und somit auch nicht, wie lange sie darin gefangen war. Danach war der Nachweis nicht zu führen, dass die Katze sich in der Falle über einen längeren Zeitraum aufgehalten hat und sie länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden erdulden musste. Eine nur kurzfristige Gefangenschaft einer Katze in einer Drahtfalle erfüllte den objektiven Tatbestand des Zufügens länger anhaltender oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden nicht.

Entscheidung

Der Antrag wurde verworfen.