Urteil: Details

Strafrecht

Qualzucht

Weiße Perserkatzen

AG Kassel

05.11.1993

626 Js 11179.8/93; NStE Nr.1 zu § 11b TierSchG

Sachverhalt

Die Betroffene züchtete weiße Perserkatzen. Bei einer Rassekatzenausstellung machte der vom Veterinäramt mit der Überwachung beauftragte Zeuge die Betroffene darauf aufmerksam, dass die Züchtung weißer Perserkatzen verboten sei, weil bei der Paarung weißer Perser Taubheit auftreten könne. Die Betroffene ließ einen Hörtest nicht zu und erhob Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zeugen. Bei einer späteren Züchtung der Betroffenen wurde eine weiße Katze mit einem blauen und einem orangefarbenen Auge gefunden.

Beurteilung

Nach gutachterlicher Stellungnahme eines Sachverständigen entsprach bei dominanten weißen Katzen das Ausmaß des Hörverlustes dem Grad der Depigmentierung in Auge und Innenohr. Katzen, die nicht hören, konnten weder artgerecht leben, noch konnten sie ohne Leiden leben. Ein Leiden lag deshalb vor, weil die Katze ihr Leben lang merkte, dass sie völlig anders als ihre Artgenossen war. § 11b TierSchG stellte lediglich auf die Gefahr ab, dass erbkranker Nachwuchs gezüchtet wurde. Diese Gefahr hatte die Betroffene ganz bewusst in Kauf genommen, nicht nur aus Liebhaberinteresse, sondern auch, um auf Ausstellungen prämiert zu werden.

Entscheidung

Das AG hat die Betroffene wegen vorsätzlicher Qualzüchtung schuldig gesprochen und zur Geldbuße von 500 DM verurteilt.