Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Kaninchen

AG Tiergarten

04.06.2007

(235 Cs) 14 Js 1085/06 (180/06)

Sachverhalt

In einer Galerie inszenierten die Angeklagten eine Vorführung. Zwei zu diesem Zweck erworbenen Kaninchen wurde vor Publikum der Kopf umgedreht und dadurch das Genick gebrochen. Die Künstler wollten „scheinbar akzeptierte kulturelle Rituale abbilden, um die überhöhte spirituelle Reflektion des westlichen Kulturmenschen durch Diskussion dieser kontroversen Themen zu hinterfragen“. Sieben Tage später sollten die Kaninchen verspeist werden. Die Angeklagten sind der Ansicht, dass die Vorführung legal sei, da sie angemeldet war. Ferner sei ihr Handeln durch die Kunstfreiheit gedeckt.

Beurteilung

Ein Rückgriff auf die Kunstfreiheit schied aus. Denn auch diese findet ihre Grenzen in den Grundrechten Dritter und in den Gütern mit Verfassungsrang. Ein solches Gut ist der Tierschutz. Dieser gewährleistet einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren, welcher nicht in dem Verhalten der Angeklagten erkennbar war. Denn das Töten diente nur der Beeindruckung des Publikums. Ferner war dabei auch die Außenwirkung zu beachten. Eine Rechtsordnung, die das im Rahmen einer Performance inszenierte Töten eines Wirbeltieres akzeptiert, kann von den Menschen nicht verlangen, dass diese sich gegenüber Tieren verantwortungsvoll verhalten. Genau dies war aber das Anliegen der Ergänzung des Art. 20 a GG.

Entscheidung

Die drei Angeklagten wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 20, 50 und 80 Tagessätzen verurteilt.